vom Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffene haben noch immer die Möglichkeit Mittel für den Wiederaufbau zu beantragen.
Ganz allgemein: Förderzweck ist die Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie
insbesondere der Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen
und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser
im Juli 2021 beschädigt worden sind und in der Gebietskulisse liegen.
(Quelle: Leitfaben Privathaushalte)
Weitergehende Informationen sowie die Beratungshotline sind auf der Internetpräsenz des Kreises einzusehen: Wiederaufbauhilfe – Kreis Euskirchen – Hochwasserportal (kreis-euskirchen.de)