Heute wurde durch den Kreis Euskirchen eine Allgemeinverfügung erlassen die ab dem 22.12.2020 in Kraft tritt.
Folgende Regelungen wurden abgestimmt: Zusätzlicher Schutz in Pflegeeinrichtungen durch FFP2 Masken Pflicht für Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher
Ausweitung der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
FFP2 Masken Pflicht in privaten Fahrgemeinschaften
Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr (mit Ausnahme trifftiger Gründe)
Beschränkung der Anzahl von Kunden im Einzelhandel auf eine Person auf 20 Quadratmeter
Begrenzung der Zusammenkünfte auch innerhalb der eigenen Häuslichkeiten
Hier geht‘s zur Allgemeinverfügung, die ab dem 22.12.2020 gilt https://www.kreis-euskirchen.de/kreishaus/downloads/AV-SarsCov2-21.12.2020.pdf