Allgemeinverfügung des Kreises Euskirchen

Heute wurde durch den Kreis Euskirchen eine Allgemeinverfügung erlassen die ab dem 22.12.2020 in Kraft tritt.

Folgende Regelungen wurden abgestimmt:
✅ Zusätzlicher Schutz in Pflegeeinrichtungen durch FFP2 Masken Pflicht für Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher
✅ Ausweitung der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
✅ FFP2 Masken Pflicht in privaten Fahrgemeinschaften
❎ Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr (mit Ausnahme trifftiger Gründe)
❎ Beschränkung der Anzahl von Kunden im Einzelhandel auf eine Person auf 20 Quadratmeter
❎ Begrenzung der Zusammenkünfte auch innerhalb der eigenen Häuslichkeiten

Hier geht‘s zur Allgemeinverfügung, die ab dem 22.12.2020 gilt https://www.kreis-euskirchen.de/kreishaus/downloads/AV-SarsCov2-21.12.2020.pdf